BAFA Förderung

BAFA: Bundesaufsichtsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Da auch die Bundesregierung weiß, wie wichtig die Digitalisierung für kleine und mittelständische Unternehmen ist, um für die Anforderungen der Zukunft bestens gerüstet zu sein, wird die Beratung zu diesen Themen staatlich gefördert.

Für die Umsetzung brauchen Sie einen zugelassenen BAFA Berater. Aus diesem Grund habe ich mich akkreditieren lassen. Neben der Beratung, kümmere ich mich auch um die Beantragung und die notwendige Dokumentation. Sie brauchen die von mir vorgefertigten Unterlagen dann nur noch bei der Förderstelle einreichen. Darüber hinaus gibt es ein paar Förderungs-Voraussetzungen, die von den Unternehmen zu erfüllen sind. Die wichtigsten Eckdaten dazu habe ich nachfolgend für Sie aufgelistet.

Lassen Sie sich diese Fördergelder nicht entgehen. Am Besten Sie nehmen kurz Kontakt zu mir auf und wir besprechen in einem ersten Telefonat Ihre Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den nachfolgenden Button und suchen sich einen passenden Termin aus.

Ich freue mich auf unser Gespräch.

Ihr Stefan Zengerling

Antragsberechtigte Unternehmen

Die „Förderung unternehmerischen Knowhows“ richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung Unternehmen,
  • die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Unternehmenssitz befindet sich zudem in der Bundesrepublik Deutschland und muss der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen:

  • Unter 50 Mio. Euro Umsatz
  • Unter 43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Unter 250 Mitarbeiter

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Fördertöpfe des BAFA: Bundesaufsichtsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bei Bestandsunternehmen:

  • neue Bundesländer: auf 3.000€ bis zu 80% Förderung (mit einzelnen Ausnahmen)
  • alte Bundesländer: auf 3.000€ bis zu 50% Förderung

Bei Jungunternehmen:

  • neue Bundesländer: auf 4.000€ bis zu 80% Förderung (mit einzelnen Ausnahmen)
  • alte Bundesländer: auf 4.000€ bis zu 50% Förderung

Möglich sind hier je zwei Töpfe mit folgenden Beratungsarten:
Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratung für Unternehmen die von Unternehmerinnen geführt werden,
die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
die von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern/innen mit Migrationshintergrund,
zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit und
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

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